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Unser Wappen
Das Landkreiswappen versinnbildlicht die territorialgeschichtliche
Entwicklung des Kreisgebietes. Der überwiegende Teil des Landkreises gehörte zu
den Ämtern Werneck und Mainberg des ehemaligen Hochstifts Würzburg. Zwischen
1250 und 1339 erwarb Würzburg Schloß und Amt Werneck und übte dort bis zum
Untergang der alten Reichsverfassung zu
Beginn des 19. Jahrhunderts
die Rechte der Landesherrschaft aus. Das Amt Mainberg gelangte 1542 durch Kauf
von den Grafen Henneberg unter bischöfliche Botmäßigkeit; wie beim Amt Werneck
dauerten auch hier die würzburgischen Rechte bis zum Beginn des 19.
Jahrhunderts. Diese geschichtliche Entwicklung wird durch den sogenannten
fränkischen Rechen als einem hochstiftisch würzburgischen Symbol im
Landkreiswappen verdeutlicht. Neben den würzburgischen Ämtern nahmen
verschiedene reichsunmittelbare Orte eine nicht unbedeutende Stellung im
heutigen Kreisgebiet ein. Hier sind in erster Linie die nahe Schweinfurt
gelegenen Reichsdörfer Sennfeld und Gochsheim zu nennen. Ferner verdienen die
zum Gebiet der früheren Reichsstadt Schweinfurt zählenden Dörfer Madenhausen,
Weipoltshausen und Zell sowie verschiedene Gemeinden (wie Schwebheim,
Pfändhausen und Euerbach), in denen Mitglieder der Reichsritterschaft
hoheitliche Rechte geltend machten, Erwähnung. Zur Symbolisierung dieser
Hoheitsrechte steht im Landkreiswappen der Reichsadler.
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