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Unser Wappen

Das Landkreiswappen versinnbildlicht die territorialgeschichtliche Entwicklung des Kreisgebietes. Der überwiegende Teil des Landkreises gehörte zu den Ämtern Werneck und Mainberg des ehemaligen Hochstifts Würzburg. Zwischen 1250 und 1339 erwarb Würzburg Schloß und Amt Werneck und übte dort bis zum Untergang der alten Reichsverfassung zu

Beginn des 19. Jahrhunderts die Rechte der Landesherrschaft aus. Das Amt Mainberg gelangte 1542 durch Kauf von den Grafen Henneberg unter bischöfliche Botmäßigkeit; wie beim Amt Werneck dauerten auch hier die würzburgischen Rechte bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts. Diese geschichtliche Entwicklung wird durch den sogenannten fränkischen Rechen als einem hochstiftisch würzburgischen Symbol im Landkreiswappen verdeutlicht. Neben den würzburgischen Ämtern nahmen verschiedene reichsunmittelbare Orte eine nicht unbedeutende Stellung im heutigen Kreisgebiet ein. Hier sind in erster Linie die nahe Schweinfurt gelegenen Reichsdörfer Sennfeld und Gochsheim zu nennen. Ferner verdienen die zum Gebiet der früheren Reichsstadt Schweinfurt zählenden Dörfer Madenhausen, Weipoltshausen und Zell sowie verschiedene Gemeinden (wie Schwebheim, Pfändhausen und Euerbach), in denen Mitglieder der Reichsritterschaft hoheitliche Rechte geltend machten, Erwähnung. Zur Symbolisierung dieser Hoheitsrechte steht im Landkreiswappen der Reichsadler.







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